Allgemeine Geschäftsbedingungen Academy Bernburg - Inhaber Patrick Romeißen
§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand
1. Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Individualtraining unter Anleitung, Individualtraining ohne Anleitung, Kampfsport etc.) in unseren Räumen und Außenbereichen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied geschlossenen Vertrages und der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Gegenstand des Vertrages ist sowohl die Mitgliedschaft in unserem Studio, die Teilnahme an einem bestimmten Kurs – sowohl mit und ohne zusätzlicher Entgeltpflichtigkeit – oder die kursunabhängige Nutzung der seitens des Studios vorgehaltenen Trainingsgeräte und Trainingsutensilien.
§ 2 Angebote / Vertragsschluss / Öffnungszeiten / Art des Trainingsangebotes
1. Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds, schriftlicher Bestätigung dieser durch uns oder durch schriftlichen Vertragsschluss zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, soweit eine Teilnehmerzahlbeschränkung gegeben ist.
2. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt.
3. In der Zeit von Montag bis Freitag um jeweils 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr werden Kurse, Kampfsporttraining und Kraftsporttraining angeboten, welche durch Mitarbeiter des Studios geleitet und beaufsichtigt werden.
4. In der Zeit von Montag bis Freitag 21:00 Uhr bis 9:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24.00 Uhr finden keine Trainingsangebote unter Leitung und Anwesenheit von Mitarbeitern des Studios statt. In diesen Zeiten stehen dem Mitglied/Teilnehmer allerdings die durch das Studio vorgehaltenen und zur Nutzung freigegebenen Sportgeräte und Trainingsräume/-orte zum Trainieren ohne Aufsicht, Anleitung oder Anwesenheit eines Mitarbeiters des Studios zur Verfügung.
5. Das Studio behält sich vor, die unter Ziffer 3. und 4. genannten Öffnungszeiten sowie die Zeiten des Trainierens mit und ohne Anwesenheit, Betreuung oder Leitung durch Mitarbeiter des Studios nach billigem Ermessen zu ändern.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
1. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich bzw. vertragsabhängig zweiwöchentlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus zu zahlen. Das Mitglied/Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen.
2. Bei Kursen über mehrere Monate/Halbjahre/Semester, die nicht eine Mitgliedschaft voraussetzen, ist pro Halbjahr/Semester/Monat im Voraus zu bezahlen.
3. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer/das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer/Mitglied, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir mindestens 5,00 Euro als Auslagenersatz verlangen. Es bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Vertragsdauer/Kündigung
1. Die Mitgliedschaft besteht für mindestens ein Jahr, es sei denn, in dem jeweiligen Vertrag wurde ausdrücklich eine kürzere Vertragsdauer vereinbart. Der Vertrag verlängert sich im Falle von Jahres- und Zweijahresverträgen um jeweils weitere 1 Monate, bei kürzen Vertragslaufzeiten um jeweils 1 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht gekündigt.
2. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 1 Monate zum Vertragsende.
3. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z.B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen.
§ 5 Haftung für Schäden / Pflichten des Mitglieds/Teilnehmers
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Hier besteht die Haftung für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds beruhen, für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumlichkeiten mitgebracht hat.
5. Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Mitgliedes haften wir nicht.
6. In Trainingszeiten, wie sie in § 2 Ziffer 4. geregelt sind, ist dem Teilnehmer/Mitglied bewusst, dass keine Mitarbeiter des Studios eine Aufsicht führen und dementsprechend keine Unterstützung z.B. bei den Trainingsübungen des Teilnehmers/Mitgliedes leisten können. Das Training des Teilnehmers/Mitgliedes ist daher ausschließlich eigenverantwortlich. Der Teilnehmer/das Mitglied verpflichtet sich daher, nur solche Trainingseinheiten/Sportübungen auszuführen, die seinem Leistung- und Trainingsniveau entsprechen. Insbesondere wird er es unterlassen, mit Trainingsgeräten/Trainingsutensilien oder bei sonstigen Trainingseinheiten Übungen im Bereich oberhalb seines Leistungsniveaus auszuführen, die keine Sicherungseinrichtungen gegen Verletzungen aufweisen wie z.B. Kurzhantel, Langhantel, Bankdrücken etc.
7. Das Mitglied/der Teilnehmer verpflichtet sich, nur dann am Training teilzunehmen oder ein solches im Studio durchzuführen, wenn sein körperlicher und/oder psychischer Zustand dies erlaubt und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Bekannte Vorerkrankungen sind dem Studiopersonal mitzuteilen. Das Studio ist berechtigt, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen konkrete und generelle Trainingsverbote auszusprechen.
8. Es ist den Mitgliedern/Teilnehmern strengstens untersagt, unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer aufputschenden, leistungssteigernden, bewusstseinstrübenden Substanzen etc. am geleiteten oder ungeleiteten Trainingsbetrieb teilzunehmen. Durch Inanspruchnahme der Leistungen des Studios versichert dieser, diese Verbote zu befolgen.
9. Für Diebstähle wird das Mitglied/Teilnehmer zur pauschalen Zahlung von 100,00 Euro herangezogen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen unter Anrechnung der 100,00 Euro bleibt hiervon unberührt.
10. Das Mitglied/Teilnehmer haftet für schuldhaft herbeigeführte Schäden am Eigentum des Studioinhabers und allen sonst durch diesen bereitgestellten Gegenständen.
11. Die Weitergabe des personalisierten Armbandes an Dritte Personen ist ausnahmslos und strengstens verboten und ausdrücklich untersagt und kann rechtlich geahndet werden.
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers/Stornierung
1. Der Teilnehmer an einem Kurs, der über den monatlichen Mitgliedsbeitrag hinaus zu vergüten ist, kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Studioinhaber hat den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 30 % des vereinbarten Entgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
2. Bei Nichterscheinen zu einem angemeldeten Kurs, der über den monatlichen Mitgliedsbeitrag hinaus zu vergüten ist, wird das volle Trainingsentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. 1 zurückgetreten ist.
3. Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht möglich
§ 7 Rücktritt des Inhabers des Studios von Kursen
1. Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, ungeachtet sonstiger Gründe, wenn insbesondere:
– für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
– der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (Pandemie, höhere Gewalt, etc.).
2. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Entgelte, die über den monatlichen Beitrag hinaus zu vergüten sind, voll zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
§ 8 Videoüberwachung
1. Die Studioräumlichkeiten, mit Ausnahme der Umkleide und Duschbereiche, werden zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus und zur Trainingsüberwachung videoüberwacht.
2. Die Aufnahmen werden zur Sicherung unserer Ansprüche und zum Zwecke der deliktischen und strafrechtlichen Verfolgung sieben Tage gespeichert. Anschließend werden die Daten überschrieben oder anderweitig endgültig gelöscht. Der Teilnehmer/das Mitglied erteilt mit der Nutzung der Trainingsstätten sein Einverständnis in die Videoüberwachung.
§ 9 Sauberkeit und Hygiene
Der Trainierende ist verpflichtet, während des Trainings immer ein Handtuch mit sich zu führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Die Cardiogeräte sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren, Kraftgeräte bei Bedarf. Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Bei der Benutzung der Duschanlage sowie der Sanitäreneinrichtung ist auf die Sauberkeit und Ordnung zu achten. Das Rasieren und Haarefärben ist im Studio nicht gestattet. Bei Betreten der Mattenfläche sind Schuhe jeglicher Art verboten. Bei Missachtung wird eine Gebühr von 250 € erhoben. Jedes Mitglied muss bei der Benutzung der Räume und Trainingsgeräten eigens dafür mitgebrachte Turnschuhe tragen. Das Tragen von Flip Flops und Sandalen ist im Trainingsraum nicht nicht erlaubt. Das Training kann nur in Sportsachen erfolgen.
Das Trainieren mit nacktem Oberkörper ist untersagt.
§ 10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer/Mitglied gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 11 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
gez. Patrick Romeißen